Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überschuldung
Überschuldung, Vermögenslage, bei der das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung). Ü. ist bei jurist. Personen und bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürl. Person ist, Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren, ebenso bei einem Nachlass (Nachlassinsolvenzverfahren).
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