Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überleitungsvertrag
Überleitungsvertrag, Kurzbez. für den »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besetzung entstandener Fragen« vom 26. 5. 1952, einen Zusatzvertrag zum Deutschlandvertrag zw. der Bundesrep. Dtl., den USA, Großbritannien und Frankreich und Teil der »Pariser Verträge«; mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. 9. 1990 gegenstandslos geworden (das Besatzungsrecht war schon vorher zum größten Teil durch Bundesrecht aufgehoben worden).
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