Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überlassungsvertrag
Überlassungsvertrag, in der DDR Vertrag, der die Überlassung eines bebauten oder unbebauten privaten Grundstücks eines nicht in der DDR lebenden Eigentümers an einen DDR-Bürger zur Nutzung regelte. Das Schuldrechtsanpassungs-Ges. vom 21. 9. 1994 sieht u. a. den Übergang zur Entgeltzahlung durch den Nutzer, die Rückführung der öffentl. Lasten vom Nutzer auf den Eigentümer und die Rückzahlung der vom Nutzer urspr. in Höhe des Grundstücks- bzw. Gebäudewerts hinterlegten Betrages an diesen bei ggf. noch modifizierter Anwendung der allgemeinen Miet- bzw. Pachtregelung des BGB vor. Sofern der Nutzer im Rahmen des Ü. Bebauungen im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vorgenommen hat, hat er Ansprüche nach diesem Gesetz. Hinsichtlich der Entgeltzahlung durch die Nutzer ist das Schuldrechtsanpassungs-Ges. verzahnt mit der Nutzungsentgelt-VO vom 22. 7. 1993 i. d. F. der Änderung vom 24. 7. 1997.
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