Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überhangmandate
Überhangmandate,im dt. System der personalisierten Verhältniswahl (Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl) die Direktmandate, die einer Partei nach der Zahl der gewonnenen Wahlkreise (Erststimmen) zufallen und die bei ihr verbleiben, obwohl sie die Zahl der Mandate übersteigen, die ihr nach den für die Sitzverteilung maßgebl. Zweitstimmen an sich zustehen.
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