Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften, Bestimmungen, die bei Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder Satzung (auch bei Novellen) die Überleitung vom alten in den neuen Rechtszustand regeln. Wird nicht materielles Recht, sondern Verfahrensrecht geändert, gilt das neue Recht i. d. R. auch für schon anhängige Verfahren.
Übergangsvorschriften, Bestimmungen, die bei Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder Satzung (auch bei Novellen) die Überleitung vom alten in den neuen Rechtszustand regeln. Wird nicht materielles Recht, sondern Verfahrensrecht geändert, gilt das neue Recht i. d. R. auch für schon anhängige Verfahren.