Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Übergabevertrag
Übergabevertrag, der z. T. noch heute übl. Vertrag, durch den einer der Erben bei Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt (»geschlossene Hofübergabe«) unter der Verpflichtung, den Bauern zu unterhalten (Altenteil) und die anderen Erben, meist die Geschwister (die »weichenden Erben«), abzufinden (Höferecht). Der Ü. ist kein Erbvertrag.
Übergabevertrag, der z. T. noch heute übl. Vertrag, durch den einer der Erben bei Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt (»geschlossene Hofübergabe«) unter der Verpflichtung, den Bauern zu unterhalten (Altenteil) und die anderen Erben, meist die Geschwister (die »weichenden Erben«), abzufinden (Höferecht). Der Ü. ist kein Erbvertrag.