Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überbewertung
Überbewertung,1) Außenwirtschaft: Wechselkurs, der durch Spekulation und/oder Intervention der Zentralbank höher gehalten wird, als es der wirtsch. Situation des betreffenden Landes entspricht.
2) betriebl. Rechnungswesen: formal jeder Wertansatz für ein Bewertungsobjekt über dem rechtlich zulässigen oder wirtschaftlich angemessenen Wert. In der Bilanz sind Aktiva (Passiva, soweit nicht Eigenkapital) überbewertet, wenn sie mit einem höheren (niedrigeren) Wert als rechtlich zulässig angesetzt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft führt die Ü. gemäß § 256 Abs. 5 Aktien-Ges. zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses.
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