Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
unmittelbarer Zwang
unmittelbarer Zwang,ein Zwangsmittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsakts, der ein Ge- oder Verbot ausspricht. U. Z. besteht im gewaltsamen Einwirken auf Personen oder Sachen, z. B. im Schlag mit dem Gummiknüppel, im Eintreten einer Tür oder im Schusswaffengebrauch.
unmittelbarer Zwang,ein Zwangsmittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsakts, der ein Ge- oder Verbot ausspricht. U. Z. besteht im gewaltsamen Einwirken auf Personen oder Sachen, z. B. im Schlag mit dem Gummiknüppel, im Eintreten einer Tür oder im Schusswaffengebrauch.