Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
unierte Kirchen
unierte Kirchen,1) Ostkirchen: mit der römisch-kath. Kirche unter Beibehaltung ihres eigenen Ritus und Wahrung eigener kirchenrechtl. Traditionen verbundene (unierte) Kirchen orth. und oriental. Tradition. Die u. K. erkennen den Primat des Papstes und die kath. Glaubenslehre an und bilden kirchenrechtlich Teilkirchen mit nichtlat. Ritus.
2) Protestantismus: die im 19. und 20. Jh. entstandenen Zusammenschlüsse (Unionen) von prot. Kirchen gleichartiger oder unterschiedl. Konfession. Sie sind entweder lediglich Verwaltungsunionen, in denen eine gemeinsame Kirchenleitung die vereinigten Kirchen unter Wahrung ihrer jeweiligen Rechte vertritt, oder Bekenntnisunionen (Konsensusunionen), die beim Abschluss des Unionsvertrages eine für das Verständnis des christl. Glaubens und der kirchl. Gemeinschaft ausreichende theolog. Übereinstimmung proklamiert, sich auf ein gemeinsames Bekenntnis geeinigt oder ein neues Bekenntnis formuliert haben.
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