Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
unerlaubte Werbung
unerlaubte Werbung, die nach dem Recht des unlauteren Wettbewerbs verbotene, weil wettbewerbswidrige Werbung. Neben der bereits nach § 1 des Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässigen sittenwidrigen Werbung zählt hierzu v. a. die Verbreitung irreführender Angaben zu Wettbewerbszwecken über geschäftl. Verhältnisse, z. B. über Beschaffenheit und Ursprung von Waren und gewerbl. Leistungen, die nach § 3 UWG untersagt ist. U. W. zieht einen Unterlassungsanspruch und bei vorsätzl. Handeln Strafbarkeit nach sich (§ 4 UWG).
unerlaubte Werbung, die nach dem Recht des unlauteren Wettbewerbs verbotene, weil wettbewerbswidrige Werbung. Neben der bereits nach § 1 des Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässigen sittenwidrigen Werbung zählt hierzu v. a. die Verbreitung irreführender Angaben zu Wettbewerbszwecken über geschäftl. Verhältnisse, z. B. über Beschaffenheit und Ursprung von Waren und gewerbl. Leistungen, die nach § 3 UWG untersagt ist. U. W. zieht einen Unterlassungsanspruch und bei vorsätzl. Handeln Strafbarkeit nach sich (§ 4 UWG).