Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
unbestimmter Rechtsbegriff
unbestimmter Rechtsbegriff (eigtl. unbestimmter Gesetzesbegriff), ein Begriff (z. B. »öffentl. Interesse«, »Eignung«), der nicht durch einen fest umrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird, sondern bei der Rechtsanwendung im Einzelfall präzisiert werden muss.
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