Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
unabdingbares Recht
unabdingbares Recht,Rechtsnormen, die einseitig zwingend gelten, d. h., von denen durch Vereinbarung nur zugunsten einer Partei abgewichen werden kann; z. B. Rechtsnormen des Tarifvertrags, die Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen.
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