Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ukrainische Kirchen
ukrainische Kirchen, Kurzbez. für die in der Ukraine entstandenen und v. a. dort verbreiteten Ostkirchen:
1) (ukrain.-orth. Kirche) historisch eng mit der russ.-orth. Kirche verbundene Ostkirche, die gegenwärtig (1999) infolge von Kirchenspaltungen in drei orthodoxe ukrain. Landeskirchen zerfallen ist: die dem Moskauer Patriarchat in kanon. Gemeinschaft verbundene und von der Gesamtorthodoxie anerkannte autonome »Ukrain. Orth. Kirche« (UOK) sowie die »Ukrain. Autokephale Orth. Kirche« (UAOK) und die »Ukrain. Orth. Kirche - Patriarchat Kiew« (UOK - PK), beide vom Moskauer Patriarchat und der Gesamtorthodoxie nicht anerkannt. - Den Anfang einer eigenständigen ukrain. Kirchenorganisation bildete die 1303 errichtete orth. Metropolie von Galitsch, die 1458 in der für die Ukrainer und Weißrussen im polnisch-litauischen Staat errichteten neuen Metropolie von Kiew aufging, die im Rang eines einfachen Bistums 1685/86 der russ.-orth. Kirche eingegliedert wurde. 1919 entstand im Zuge nat. und kirchl. Autonomiebestrebungen mit der UAOK wieder eine vom Moskauer Patriarchat unabhängige (von einem eigenen Patriarchen geleitete) ukrain.-orth. Kirche. In der Sowjetunion als »Hort des ukrain. Nationalismus« verboten und verfolgt, blieb sie als orth. Kirche mit eigener Jurisdiktion in der ukrain. Diaspora von Bedeutung. In der Ukraine wurde die orth. Kirche (als ukrain. Exarchat) 1944/45 wieder ganz dem Patriarchat von Moskau unterstellt, erhielt allerdings 1990, nachdem sich neue ukrain.-nationalkirchl. Bestrebungen Geltung zu verschaffen begannen, als »Ukrain. Orth. Kirche« (UOK) den Status einer in Fragen ihrer inneren Verw. autonomen Kirche. Teile von ihr spalteten sich unter Führung des Metropoliten von Kiew und ehem. Exarchen Filaret (M. A. Denisenko, * 1929; 1992 amtsenthoben, 1997 exkommuniziert) dennoch ab und schlossen sich 1992 mit Teilen der UAOK, die sich nach 1990 in der Ukraine rekonstituiert hatte, zur »Ukrain. Orth. Kirche - Patriarchat Kiew« (UOK - PK) zusammen, der Filaret seit 1995 als »Patriarch« vorsteht.
2) (ukrain.-kath. Kirche) mit Rom unierte Ostkirche, umfasst die Katholiken des byzantin.-ukrain. Ritus. Hervorgegangen aus der Brester Union von 1595/96, bestand die ukrain.-kath. Kirche nach der Teilung der Ukraine (1667) nur im poln. Teil weiter. Nach den Poln. Teilungen wurde sie 1839 im russ. Herrschaftsgebiet bzw. 1875 im Cholmer Land aufgehoben und konnte sich nur im seit 1772 österr. Kronland Galizien weiterentwickeln (1807 Errichtung der Metropolie von Galitsch/Lemberg). Nach der Angliederung Ostgaliziens an die Ukrain. SSR erklärte eine unter staatl. Druck erzwungene »Synode« der ukrain.-kath. Kirche 1946 die Aufhebung der Brester Union und stimmte der »Wiedervereinigung« mit der russisch-orth. Kirche zu. Danach in der Ukraine zu einer illegalen Existenz als »Untergrundkirche« gezwungen, konnte sich die ukrain.-kath. Kirche erst 1990 im Gefolge der in der UdSSR und der Ukrain. SSR erfolgten polit. Veränderungen rekonstituieren und umfasst heute (1999) nach kirchl. Angaben rd. 5 Mio. Gläubige in der Ukraine. Eigene kirchl. Jurisdiktionen bestehen für die ukrain.-kath. Christen in Polen und in der übrigen Diaspora.
3) (ruthen. Kirche) mit Rom unierte Ostkirche; umfasst heute die Katholiken des byzantin. Ritus in der Karpato-Ukraine und der Tschech. Rep. und die unierten Karpatoukrainer (Ruthenen) in Nordamerika. Angeregt durch die Brester Union (1595/96) und im Wesentlichen auf die Unionen von Mukatschewo (1642) und Uschgorod (1646) zurückgehend, wurde die ruthen. Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg im nunmehr sowjet. Transkarpatien unter staatl. Druck in die russ.-orth. Kirche zwangseingegliedert (1949) und in der Tschechoslowakei seit 1948 gänzlich unterdrückt (ausgenommen eine kurze Phase im Jahr 1968) und konnte sich erst 1990/91 rekonstituieren. Heute (1999) umfasst sie rd. 320 000 Gläubige im Bistum Mukatschewo (Sitz des Bischofs in Uschgorod). Eine eigene kirchl. Jurisdiktion besteht für die unierten Karpatoukrainer in Nordamerika.
1) (ukrain.-orth. Kirche) historisch eng mit der russ.-orth. Kirche verbundene Ostkirche, die gegenwärtig (1999) infolge von Kirchenspaltungen in drei orthodoxe ukrain. Landeskirchen zerfallen ist: die dem Moskauer Patriarchat in kanon. Gemeinschaft verbundene und von der Gesamtorthodoxie anerkannte autonome »Ukrain. Orth. Kirche« (UOK) sowie die »Ukrain. Autokephale Orth. Kirche« (UAOK) und die »Ukrain. Orth. Kirche - Patriarchat Kiew« (UOK - PK), beide vom Moskauer Patriarchat und der Gesamtorthodoxie nicht anerkannt. - Den Anfang einer eigenständigen ukrain. Kirchenorganisation bildete die 1303 errichtete orth. Metropolie von Galitsch, die 1458 in der für die Ukrainer und Weißrussen im polnisch-litauischen Staat errichteten neuen Metropolie von Kiew aufging, die im Rang eines einfachen Bistums 1685/86 der russ.-orth. Kirche eingegliedert wurde. 1919 entstand im Zuge nat. und kirchl. Autonomiebestrebungen mit der UAOK wieder eine vom Moskauer Patriarchat unabhängige (von einem eigenen Patriarchen geleitete) ukrain.-orth. Kirche. In der Sowjetunion als »Hort des ukrain. Nationalismus« verboten und verfolgt, blieb sie als orth. Kirche mit eigener Jurisdiktion in der ukrain. Diaspora von Bedeutung. In der Ukraine wurde die orth. Kirche (als ukrain. Exarchat) 1944/45 wieder ganz dem Patriarchat von Moskau unterstellt, erhielt allerdings 1990, nachdem sich neue ukrain.-nationalkirchl. Bestrebungen Geltung zu verschaffen begannen, als »Ukrain. Orth. Kirche« (UOK) den Status einer in Fragen ihrer inneren Verw. autonomen Kirche. Teile von ihr spalteten sich unter Führung des Metropoliten von Kiew und ehem. Exarchen Filaret (M. A. Denisenko, * 1929; 1992 amtsenthoben, 1997 exkommuniziert) dennoch ab und schlossen sich 1992 mit Teilen der UAOK, die sich nach 1990 in der Ukraine rekonstituiert hatte, zur »Ukrain. Orth. Kirche - Patriarchat Kiew« (UOK - PK) zusammen, der Filaret seit 1995 als »Patriarch« vorsteht.
2) (ukrain.-kath. Kirche) mit Rom unierte Ostkirche, umfasst die Katholiken des byzantin.-ukrain. Ritus. Hervorgegangen aus der Brester Union von 1595/96, bestand die ukrain.-kath. Kirche nach der Teilung der Ukraine (1667) nur im poln. Teil weiter. Nach den Poln. Teilungen wurde sie 1839 im russ. Herrschaftsgebiet bzw. 1875 im Cholmer Land aufgehoben und konnte sich nur im seit 1772 österr. Kronland Galizien weiterentwickeln (1807 Errichtung der Metropolie von Galitsch/Lemberg). Nach der Angliederung Ostgaliziens an die Ukrain. SSR erklärte eine unter staatl. Druck erzwungene »Synode« der ukrain.-kath. Kirche 1946 die Aufhebung der Brester Union und stimmte der »Wiedervereinigung« mit der russisch-orth. Kirche zu. Danach in der Ukraine zu einer illegalen Existenz als »Untergrundkirche« gezwungen, konnte sich die ukrain.-kath. Kirche erst 1990 im Gefolge der in der UdSSR und der Ukrain. SSR erfolgten polit. Veränderungen rekonstituieren und umfasst heute (1999) nach kirchl. Angaben rd. 5 Mio. Gläubige in der Ukraine. Eigene kirchl. Jurisdiktionen bestehen für die ukrain.-kath. Christen in Polen und in der übrigen Diaspora.
3) (ruthen. Kirche) mit Rom unierte Ostkirche; umfasst heute die Katholiken des byzantin. Ritus in der Karpato-Ukraine und der Tschech. Rep. und die unierten Karpatoukrainer (Ruthenen) in Nordamerika. Angeregt durch die Brester Union (1595/96) und im Wesentlichen auf die Unionen von Mukatschewo (1642) und Uschgorod (1646) zurückgehend, wurde die ruthen. Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg im nunmehr sowjet. Transkarpatien unter staatl. Druck in die russ.-orth. Kirche zwangseingegliedert (1949) und in der Tschechoslowakei seit 1948 gänzlich unterdrückt (ausgenommen eine kurze Phase im Jahr 1968) und konnte sich erst 1990/91 rekonstituieren. Heute (1999) umfasst sie rd. 320 000 Gläubige im Bistum Mukatschewo (Sitz des Bischofs in Uschgorod). Eine eigene kirchl. Jurisdiktion besteht für die unierten Karpatoukrainer in Nordamerika.