Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ursprungsland
Ursprungsland (Herstellungsland), Außenwirtschaft: das Land, in dem eine Ware gewonnen bzw. hergestellt wurde oder die letzte Bearbeitung erfahren hat. Ein Ursprungsnachweis dient vielfach bei der Wareneinfuhr zur Erfüllung handelspolit. oder devisenwirtschaftl. Vorschriften oder zur Erlangung von Vergünstigungen (Einfuhrbewilligung, Zollvergütung). Das hierfür ausgestellte Ursprungszeugnis muss die Ware nach Art, Menge, Beschaffenheit und Herkunft bezeichnen und beglaubigt sein. Ggs.: Bestimmungsland.
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