Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Urkundenprozess
Urkundenprozess,beschleunigte Form des Zivilprozesses, bei der die den Klageanspruch begründenden Behauptungen durch Urkunden bewiesen werden müssen; nur zulässig bei Klagen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder auf Leistung bestimmter Mengen anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere (§§ 592-605 a ZPO). Eine Unterart des U. ist der Wechselprozess.
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