Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Urfehde
Urfehde,das beim Abschluss des Sühnevertrags zur Beilegung einer Fehde geleistete Friedensversprechen; im späteren MA. und der Neuzeit der vom Angeklagten zu leistende Eid, sich jeder Rachehandlung gegenüber Kläger und Richter zu enthalten; in U.-Briefen und U.-Büchern beurkundet.
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