Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Untersuchungsrichter
Untersuchungsrichter,der vor der Erhebung der öffentl. Anklage mit der Untersuchung einer Straftat betraute Richter. Das dt. Strafverfahrensrecht kennt die Institution des U. nicht (Ermittlungsverfahren) im Ggs. zu anderen Rechtssystemen, z. B. in Frankreich, der Schweiz oder Österreich (dort Verhörrichter genannt).
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