Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Untersuchungsgrundsatz
Untersuchungsgrundsatz(Inquisitionsmaxime), Prozessrecht: verfahrensrechtl. Grundsatz, wonach die Gerichte den entscheidungserhebl. Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen haben. Der U. gilt in vielen Verfahrensarten, im Zivilprozess nur ausnahmsweise (Verhandlungsmaxime).
Untersuchungsgrundsatz(Inquisitionsmaxime), Prozessrecht: verfahrensrechtl. Grundsatz, wonach die Gerichte den entscheidungserhebl. Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen haben. Der U. gilt in vielen Verfahrensarten, im Zivilprozess nur ausnahmsweise (Verhandlungsmaxime).