Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Untersuchung
Untersuchung,1) Handelsrecht: beim Handelskauf die pflichtgemäße unverzügl. Prüfung der gelieferten Ware durch den Käufer (§ 377 HGB).
2) Medizin: alle zum Zweck der Krankheitserkennung an einem Patienten vorgenommenen Maßnahmen.
3) Strafprozess: a) das Ermittlungsverfahren; b) die körperl. U. des Beschuldigten und ausnahmsweise anderer Personen (z. B. Zeugen) zur Feststellung von Tatsachen, die für das Verfahren erheblich sind (z. B. Entnahmen von Blutproben). Die von einem Arzt vorgenommene U. ist ohne Einwilligung der Personen zulässig, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist bzw. sie zumutbar und unerlässlich ist (§ 81a StPO).
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