Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unterschrift
Unterschrift,der Namenszug; im Recht der zum Zeichen des Einverständnisses mit dem Inhalt unter eine Urkunde gesetzte, eigenhändig geschriebene Name einer Person. Vornamen oder Pseudonyme sind U., wenn sie die Identifizierung der Person erlauben. Lesbarkeit einer U. ist nicht erforderlich, sie muss jedoch individuelle Züge tragen. Soweit vom Gesetz nicht als Ausnahme zugelassen, sind nicht eigenhändig vollzogene U., z. B. Stempel-U. oder Faksimile-U., keine U.; Blanko-U. (Unterzeichnungen unvollständig ausgefüllter Dokumente) sind zwar zulässig; die abredewidrige Ausfüllung des Blanketts berechtigt aber zur Anfechtung. (Beglaubigung)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Unterschrift