Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unternehmerpfandrecht
Unternehmerpfandrecht, das gesetzl. Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB).
Unternehmerpfandrecht, das gesetzl. Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB).