Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unternehmensübernahmen
Unternehmensübernahmen(engl. take over), Erwerb eines Unternehmens und Übernahme der Unternehmensleitung durch andere Unternehmen oder Personen. Meist geht die Initiative vom Kaufinteressenten aus, der ein Übernahmeangebot (take over bid, tender offer) macht und i. d. R. mindestens die Unternehmensmehrheit erwerben will, um es z. B. als juristisch selbstständige Tochtergesellschaft weiterzuführen oder mit einem anderen zu fusionieren (merger). Eine U. kann mit Zustimmung (freundl. U., friendly take over) oder gegen den Willen der übernommenen Gesellschaft übernommen werden (feindl. U., unfriendly take over, hostile take over). Motive für U. können betriebl. oder spekulativer Natur sein. Letzterer zielt meist auf den Wiederverkauf einzelner Unternehmensteile bzw. die Gewinn bringende Zerschlagung des Unternehmens (»asset stripping«).
Unternehmensübernahmen(engl. take over), Erwerb eines Unternehmens und Übernahme der Unternehmensleitung durch andere Unternehmen oder Personen. Meist geht die Initiative vom Kaufinteressenten aus, der ein Übernahmeangebot (take over bid, tender offer) macht und i. d. R. mindestens die Unternehmensmehrheit erwerben will, um es z. B. als juristisch selbstständige Tochtergesellschaft weiterzuführen oder mit einem anderen zu fusionieren (merger). Eine U. kann mit Zustimmung (freundl. U., friendly take over) oder gegen den Willen der übernommenen Gesellschaft übernommen werden (feindl. U., unfriendly take over, hostile take over). Motive für U. können betriebl. oder spekulativer Natur sein. Letzterer zielt meist auf den Wiederverkauf einzelner Unternehmensteile bzw. die Gewinn bringende Zerschlagung des Unternehmens (»asset stripping«).