Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unternehmensverträge
Unternehmensverträge,Begriff des Aktienrechts für Verträge, die die Beherrschung eines Unternehmens durch das andere, die Gewinnabführung, Teilgewinnabführung, Gewinngemeinschaft, Betriebspacht oder Betriebsüberlassung regeln. U. bedürfen der Schriftform, einer Dreiviertelmehrheit der Hauptversammlung und der Eintragung in das Handelsregister.
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