Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unterlassung
Unterlassung,zum einen die Nichterfüllung einer Pflicht, bes. einer Rechtspflicht gegenüber einem anderen, die diesen berechtigen kann, Schadensersatz zu verlangen oder von einem Vertrag zurückzutreten. Zum anderen der Anspruch auf U., der bei rechtswidrigen Eingriffen in das Eigentum u. a. Rechte (z. B. das Namensrecht) besteht; in diesen Fällen kann der Berechtigte auf U. klagen (U.-Klage), sofern weitere Störungen zu befürchten sind.
Unterlassung,zum einen die Nichterfüllung einer Pflicht, bes. einer Rechtspflicht gegenüber einem anderen, die diesen berechtigen kann, Schadensersatz zu verlangen oder von einem Vertrag zurückzutreten. Zum anderen der Anspruch auf U., der bei rechtswidrigen Eingriffen in das Eigentum u. a. Rechte (z. B. das Namensrecht) besteht; in diesen Fällen kann der Berechtigte auf U. klagen (U.-Klage), sofern weitere Störungen zu befürchten sind.