Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unterhalt
Unterhalt,regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs, zur Erziehung und Ausbildung eines Menschen. Eine Unterhaltspflicht kann sich aus Vertrag, erbrechtl. (§§ 1963, 1969 BGB) und familienrechtl. Bestimmungen sowie als Schadensersatz (z. B. für eine unerlaubte Handlung) ergeben. (Regelunterhalt)
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