Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unterbewertung
Unterbewertung,1) Außenwirtschaft: Wechselkurs, der durch Spekulation und/oder Interventionen der Zentralbank niedriger gehalten wird, als es der wirtschaftl. Stärke des betreffenden Landes entspricht.
2) betriebl. Rechnungswesen: der Ansatz von Aktivposten mit einem niedrigeren, von Passivposten mit einem höheren Betrag (Überbewertung), als er sich bei ordnungsgemäßer Buchführung ergäbe. In der Bilanz führt U. zur Bildung stiller Rücklagen. Wird die Vermögens- und Ertragslage einer AG durch U. vorsätzlich verschleiert, ist der Jahresabschluss nichtig (§ 256 Aktien-Ges.).
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