Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unmittelbarkeit
Unmittelbarkeit,in allen Verfahrensordnungen geltender Grundsatz, wonach mündl. Verhandlung und Beweisaufnahme unmittelbar vor dem erkennenden Gericht erfolgen müssen. Ausnahmen sind nur in gesetzlich bestimmten Fällen möglich.
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