Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Universalprinzip
Universalprinzip,Strafrecht: das System der Weltrechtspflege, wonach jeder Staat jeden von ihm ergriffenen Täter verfolgen soll ohne Rücksicht auf dessen Staatsangehörigkeit und den Begehungsort; findet im dt. Recht Anwendung bei der Verletzung internat. geschützter Rechtsgüter (z. B. Völkermord, Menschenhandel, § 6 StGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Universalprinzip