Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Universaldienstleistung
Universaldienstleistung, ein Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, für die ein bestimmter Leistungsumfang und Qualitätsanspruch festgelegt ist und zu denen alle Nutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwingl. Preis Zugang haben müssen; im Einzelnen geregelt in der Telekommunikations-U.-Verordnung. Lizenznehmer im Bereich der Telekommunikation sind nach §§ 17 ff. Telekommunikations-Ges. verpflichtet, dazu beizutragen, dass eine U. erbracht werden kann.
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