Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Union
Union[lat.] die,
1) allg.: Zusammenschluss, Vereinigung, Bund, Verband; bes. ein Staatenbund (Personalunion, Realunion); auch Bez. für supranat. Einrichtungen, die zur Erreichung eines gemeinsamen polit. Zieles geschaffen werden (z. B. Montan-U., Europäische Union).
2) Kirchenrecht: (Kirchenunion) Zusammenschluss von Kirchen versch. Riten oder Bekenntnisse (unierte Kirchen).
3) Reformation: (protestantische U.) 1608 geschlossenes Bündnis prot. deutscher Fürsten (außer Kursachsen) unter Führung des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz, dem später auch Reichsstädte beitraten; erwies sich bei Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges als der 1609 gegr. Kath. Liga nicht gewachsen; löste sich 1621 auf.
4) Verfassungsgeschichte: Der 1849/50 von Preußen (J. M. von Radowitz; Erfurter U.-Parlament) vergeblich erstrebte kleindt. Bundesstaat. Preußen verzichtete auf die U. in der Olmützer Punktation (Olmütz).
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