Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unfehlbarkeit
Unfehlbarkeit(lat. Infallibilität), kath. Kirche: die dogmatisch definierte Irrtumslosigkeit der kirchl. Lehrverkündigung; Grundlage ist das kirchliche Lehramt; Träger ist die Gesamtheit der Bischöfe und seit dem 1. Vatikan. Konzil (1870) in besonderer Weise der Papst als Haupt und Repräsentant des Gesamtepiskopats (päpstl. U.). Mit U. gefasste Entscheidungen (Glaubensurteile) gelten als definitive Auslegungen der in der Bibel und Tradition niedergelegten christl. Offenbarung und sind für die gesamte Kirche verbindlich. Solche Glaubensurteile sind die Lehrentscheidungen der allg. Konzilien und die persönl. Lehrverkündigung des Papstes ex cathedra. Letzteres geschah bislang nur einmal durch Papst Pius XII. nach vorheriger Befragung der Bischöfe (Dogmatisierung der Aufnahme Marias in den Himmel, 1950).
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