Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unehrlichkeit
Unehrlichkeit,im alten dt. Recht die geminderte Rechtsstellung dessen, der ein »unehrl. Gewerbe« betrieb: Henker, Abdecker, fahrende Leute, seit dem 15. Jh. auch Schäfer, Müller, Gerber, Barbiere u. a., sowie deren Kinder und Enkel; im 19. Jh. beseitigt. Der Begriff bezeichnete eine soziale, keine moral. Kategorie.
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