Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Unbrauchbarmachung
Unbrauchbarmachung,die im Strafurteil anzuordnende Vernichtung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen wegen ihres strafbaren Inhalts sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen (§ 74d StGB).
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