Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umzugsvertrag
Umzugsvertrag, Frachtvertrag über die Beförderung von Möbeln u. a. Umzugsgut. Auf den U. sind neben den allg. Regelungen zum Frachtvertrag die besonderen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB anzuwenden. Danach gehört zu den Pflichten des Frachtführers auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsguts. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 1 200 DM je Kubikmeter Laderaum, der für die Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Umzugsvertrag