Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umweltinformationsgesetz
Umweltinformationsgesetz, Ges. vom 8. 7. 1994, das den freien Zugang von jedermann zu (bes. bei Behörden vorhandenen) Informationen über die Umwelt regelt. Umweltinformationen sind nach dem Ges. alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürl. Lebensräume, über Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen können, und über Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche.
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