Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umwelthaftung
Umwelthaftung,die durch das Umwelthaftungs-Ges. vom 10. 12. 1990 (UmweltHG) eingeführte Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen (z. B. der chem. Ind.) für von der Anlage ausgehende Umwelteinwirkungen (z.B. Gase, Dämpfe, Erschütterungen), durch die Menschen zu Schaden kommen oder eine Sache beschädigt wird. Zugunsten des Geschädigten bestehen Beweiserleichterungen, wenn die Anlage geeignet ist, den entstandenen Schaden zu verursachen. Die Haftung ist durch Höchstbeträge begrenzt. Eine weiter gehende Haftung aufgrund anderer Vorschriften, insbesondere bei Verschulden aus unerlaubter Handlung, bleibt weiter bestehen.
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