Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umweltaudit
Umweltaudit(Ökoaudit), regelmäßige, systemat. Untersuchung und Bewertung der Unternehmensaktivitäten bezüglich ihrer Umweltauswirkungen auf techn. und organisator. Gebiet durch spezielle externe Gutachter. Ziel des U. ist es, durch einen Soll-Ist-Vergleich Stärken und Schwächen des Unternehmens im Umweltschutz zu erkennen und Verbesserungsempfehlungen zu formulieren. Rechtsgrundlage ist das U.-Ges. vom 7. 12. 1995, das auf der EWG-VO vom 29. 6. 1993 basiert. Voraussetzungen für die freiwillige Teilnahme von gewerbl. Unternehmen sind Etablierung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems, regelmäßige Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen und öffentl. Bereitstellung von Informationen über den betriebl. Umweltschutz (Umwelterklärung). Das U. mündet in einer Gültigkeitserklärung (Zertifizierung), die Voraussetzung für die Eintragung in ein Standortregister (Umweltregister) ist. Die in das Register eingetragenen Unternehmen sind berechtigt, die von der EG genormte Teilnahmeerklärung für die (nicht produktbezogene) Werbung zu verwenden.
Literatur:
Kothe, P.: Das neue U.-Recht. München 1997.
Umweltmanagement u. Öko-Audit, hg. v. C. Steinle u. a. Osnabrück 1997.
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