Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umtausch
Umtausch,von der Kulanz des Verkäufers, seinen allg. Geschäftsbedingungen oder dem Handelsbrauch abhängige Rückgabe gekaufter Waren (z. B. bei Nichtgefallen) gegen Gutschrift des Rechnungsbetrags oder gegen Bezug anderer Waren. Bei mangelhaften Sachen (auch im »Ausverkauf« gekauften) kann der Käufer statt des U. Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
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