Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umsiedlung
Umsiedlung,staatlich geförderte oder erzwungene Veränderung des Wohnsitzes von Personen- oder Volksgruppen innerhalb eines Staates oder zw. Staaten. Die erzwungene U. verfolgt i. d. R. macht- oder bevölkerungspolit. Ziele. Die Deportation der Zivilbev. kommt, obwohl sie völkerrechtswidrig ist, häufig im Zusammenhang mit einer krieger. Besetzung vor. U. über eine Landesgrenze hinaus bedürfen einer völkerrechtl. Vereinbarung und können mit einem Optionsrecht verbunden sein. Sie haben häufig dem nationalstaatl. Ziel einer ethnisch einheitl. Bev. gedient (Bevölkerungstausch). Jede Zwangs-U. (Vertreibung, Zwangsaussiedlung) ist ein Eingriff in die Menschenrechte.
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