Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Umlageverfahren
Umlageverfahren,Verfahren zur Aufbringung der Mittel durch den jeweils materiell interessierten Personenkreis. Bei der gesetzl. Sozialversicherung (z. B. Kranken- und Unfallversicherung) wird das U. nach dem Grundsatz angewandt, die von den Versicherungspflichtigen zu zahlenden Leistungen so zu bemessen, dass sie die innerhalb des betreffenden Zeitraums anfallenden Ausgaben decken. Bei Genossenschaften dient das U. dazu, die die Geschäftsanteile übersteigenden Nachschussbeträge auf die Mitgl. zu verteilen.
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