Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
technische Prüfstelle
tẹchnische Prüfstelle, Abk. TP, Einrichtung zur Organisation und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie von Führerscheinbewerbern nach StVZO bzw. Fahrzeugteile-VO. Die TP werden im Auftrag des für Verkehr zuständigen Landesministeriums von den Technischen Überwachungs-Vereinen im früheren Bundesgebiet (ausgenommen Hessen und Hamburg, wo staatseigene Landesbetriebe die TP führen und unterhalten) und vom DEKRA in den neuen Ländern betrieben. Den TP sind darüber hinaus »techn. Dienste« von TÜV bzw. DEKRA zugeordnet, die im Rahmen der EU-Typengenehmigung Prüfungen an Prototypen von Kfz und deren Teilen für die EU-Genehmigungsbehörden - in Dtl. das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - durchführen.
tẹchnische Prüfstelle, Abk. TP, Einrichtung zur Organisation und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie von Führerscheinbewerbern nach StVZO bzw. Fahrzeugteile-VO. Die TP werden im Auftrag des für Verkehr zuständigen Landesministeriums von den Technischen Überwachungs-Vereinen im früheren Bundesgebiet (ausgenommen Hessen und Hamburg, wo staatseigene Landesbetriebe die TP führen und unterhalten) und vom DEKRA in den neuen Ländern betrieben. Den TP sind darüber hinaus »techn. Dienste« von TÜV bzw. DEKRA zugeordnet, die im Rahmen der EU-Typengenehmigung Prüfungen an Prototypen von Kfz und deren Teilen für die EU-Genehmigungsbehörden - in Dtl. das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - durchführen.