Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tötungsdelikte
Tötungsdelikte,die Straftaten, durch die vorsätzlich oder fahrlässig der Tod von Menschen verursacht wird. Das StGB unterscheidet bei den vorsätzl. T. zw. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Völkermord. Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) liegt vor, wenn der Täter durch das ausdrückl. und ernstl. Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist; sie wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft ( Sterbehilfe). Die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Kindestötung ist kein selbstständiger Straftatbestand mehr. - Das österr. und schweizer. StGB enthalten im Wesentlichen dieselben Bestimmungen.
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