Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tätlichkeit
Tätlichkeit, Straftatbestand des schweizer. Rechts (Art. 126 StGB), durch den geringfügige Angriffe auf den Körper, die noch keine Körperverletzung darstellen, erfasst werden. Die Tat wird von Amts wegen verfolgt, wenn sie wiederholt gegen Personen begangen wird, die in Obhut oder Sorge des Täters stehen, bes. Kinder.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Tätlichkeit