Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-Ausgleich,die im Strafrecht geschaffene Möglichkeit, dass der Täter nach der Tat zu einem »Ausgleich« mit dem Opfer kommt, z. B. durch freiwillige Ersatzleistungen. Die Idee des T.-O.-A. stellt den Strafanspruch des Staates gegen den Täter zurück, um den durch die Tat gestörten Rechtsfrieden zugunsten einer die Wiedergutmachungsbelange des Opfers betonenden Sichtweise wiederherzustellen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Jugendgerichts-Ges., § 46 a StGB).
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