Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Triumvirat
Triumvirat[lat. »Dreimännerkollegium«] das, im antiken Rom eine außerordentl. Kommission zur Durchsetzung von Staatsgeschäften. Das 1. T. wurde 60 v. Chr. als private Übereinkunft zw. Pompeius, Cäsar und Crassus gebildet, das 2. T. entstand 43 v. Chr. zw. Octavianus, dem späteren Kaiser Augustus, Antonius und Lepidus; es wurde nachträglich durch ein Gesetz bestätigt.
Triumvirat[lat. »Dreimännerkollegium«] das, im antiken Rom eine außerordentl. Kommission zur Durchsetzung von Staatsgeschäften. Das 1. T. wurde 60 v. Chr. als private Übereinkunft zw. Pompeius, Cäsar und Crassus gebildet, das 2. T. entstand 43 v. Chr. zw. Octavianus, dem späteren Kaiser Augustus, Antonius und Lepidus; es wurde nachträglich durch ein Gesetz bestätigt.