Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Trinkwasser
Trinkwasser,für den menschl. Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser, das nach der T.-Verordnung frei von Krankheitserregern sein muss. Diese Anforderung gilt als nicht erfüllt, wenn es Escherichia-coli-Bakterien enthält. In T. dürfen bestimmte Grenzwerte für chem. Stoffe nicht überschritten werden. Für Stoffe, für die in der T.-VO keine Grenzwerte für chem., physikal. und mikrobielle Parameter festgelegt sind, werden i. d. R. WHO-Empfehlungen als Vergleichsmaßstab gewählt. T. enthält je nach Herkunft (Grund- oder Quellwasser, Oberflächenwasser von Seen und Flüssen, Uferfiltrat, entsalztes Meerwasser) unterschiedl. Mengen gelöster Salze. Gutes T. muss farb- und geruchlos, klar, frei von Verunreinigungen und schädl. Beimischungen in toxikolog. und mikrobieller Hinsicht sein. Der Geschmack des T. wird durch die Wasserhärte und durch die Wassertemperatur beeinflusst, die zw. 7 und 12 ºC liegen sollte. Der Umfang der notwendigen Aufbereitungsschritte bei der Herstellung von T. (Wasseraufbereitung) hängt von der Rohwasserqualität ab. Die Verunreinigung des T. durch anthropogene Schadstoffe (Nitrate, Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Chlorkohlenwasserstoffe) ist z. B. durch die Entwicklung neuer Waschmittel und Lösungsmittel wieder geringer geworden. Dennoch kann man nicht von einer generellen Trendumkehr sprechen. Die Einhaltung der Grenzwerte durch techn. Maßnahmen am Einwirkungsort oder bei der T.-Aufbereitung (z. B. durch Aktivkohlefilter) führt meist nur zur Festschreibung der bestehenden Zustände, keineswegs jedoch zu einer Reduzierung der Schadstoffe. Dazu wäre v. a. eine enge Kooperation der Wasserwirtschaft mit der Landwirtschaft erforderlich. Ökologisch und auch ökonomisch wäre es am sinnvollsten, durch Verringerung der Einträge (z. B. bei Nitraten) die Schadstoffe erst gar nicht in die Gewässer gelangen zu lassen, anstatt in immer aufwendigere Aufbereitungstechniken zu investieren.
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