Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Trinkgeld
Trinkgeld,v. a. im Gaststätten- und Hotelgewerbe dem Bedienungspersonal vom Gast gewährte zusätzl. Vergütung. T., die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, sind steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie 2 400 DM im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Trinkgeld,v. a. im Gaststätten- und Hotelgewerbe dem Bedienungspersonal vom Gast gewährte zusätzl. Vergütung. T., die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, sind steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie 2 400 DM im Kalenderjahr nicht übersteigen.