Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Trinkbräuche
Trinkbräuche(Trinksitten), aus kult. Anlässen und dem Gebot der Gastfreundschaft entstandene Brauchformen. Sowohl in der antiken Welt als auch bei den Germanen war das Trankopfer bekannt. Die Germanen weihten das erste Horn den Göttern oder dem Andenken Verstorbener (Minnetrinken). Vom mittelalterl. Dtl. aus hat sich die Sitte, einen Gast mit einem Humpen Bier (oder Wein) zu ehren, als »Willkomm-Trinken« nach Frankreich, Italien und Spanien ausgebreitet. Zünfte und Gilden beachteten während des »Umtrunks« bestimmte Regeln. Einen »Abendtrunk« durften Zunftmeister und Gesellen beim Eintritt eines Lehrjungen, bei seinem Abdingen nach beendeter Lehrzeit und bei der Ablieferung seines späteren Meisterstücks grundsätzlich erwarten. - Das bereits seit fränk. Zeit bekannte »Zu- und Bescheidtrinken« begünstigte die Maßlosigkeit. Dem Drängen des zutrinkenden Gastgebers nicht nachzukommen wurde als grobe Beleidigung empfunden. Um den Gast zum Austrinken zu nötigen, legte man in den Becher ein Stück geröstetes Brot (mittellat. tostea, frz. to(u)stée, engl. toast), das er zu verzehren hatte. Trotz vieler Verordnungen im 15./16. Jh. starb die Sitte des Zutrinkens nicht aus. - Alltägl. Rechtsgeschäfte wie Kauf, Verlöbnis, Heirat, Gesindemiete und Soldatenwerbung fanden ihren Vertragsabschluss durch den Trunk (»Weinkauf«). - Zahlr. T. kennt auch das studentische Brauchtum.
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