Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tribunal
Tribunal[lat.] das,
1) im antiken Rom erhöhter Amtssitz der Magistrate, bes. bei der Rechtsprechung.
2) Bez. für ein polit. Sondergericht, z. B. Internat. Militär-T. zur Durchführung der Nürnberger Prozesse (Kriegsverbrechertribunal).
3) Bez. für ein polit. Forum, das behauptete Verletzungen elementarer Rechte von Einzelnen oder Bevölkerungsgruppen gerichtsähnlich behandelt (z. B. Russell-Tribunal).
Tribunal[lat.] das,
1) im antiken Rom erhöhter Amtssitz der Magistrate, bes. bei der Rechtsprechung.
2) Bez. für ein polit. Sondergericht, z. B. Internat. Militär-T. zur Durchführung der Nürnberger Prozesse (Kriegsverbrechertribunal).
3) Bez. für ein polit. Forum, das behauptete Verletzungen elementarer Rechte von Einzelnen oder Bevölkerungsgruppen gerichtsähnlich behandelt (z. B. Russell-Tribunal).