Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tribun
Tribun[lat.] der, im antiken Rom Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern: Der Ärar-T. (tribunus aerarii) war urspr. ein Beamter der Tribus, der die Kriegssteuer einzog und den Soldatensold auszahlte; später ein eigener, durch den Census bestimmter Stand. Der Militär-T. (tribunus militum) war einer der sechs Stabsoffiziere einer Legion. Der Volks-T. (tribunus plebis) war ein Sonderbeamter zum Schutz der Plebs gegen Willkürakte der patriz. Magistrate, seit dem Abschluss des Ständekampfes 287 v. Chr. selbst Magistrat. Jeder der von der Plebs auf ein Jahr gewählten zehn Volks-T. hatte ein Vetorecht gegen Amtshandlungen anderer Magistrate, Volks- und Senatsbeschlüsse. Sie beriefen und leiteten die Versammlungen der Plebejer; später hatten sie auch das Recht, den Senat zusammenzurufen, und Anspruch, in diesen aufgenommen zu werden.
Tribun[lat.] der, im antiken Rom Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern: Der Ärar-T. (tribunus aerarii) war urspr. ein Beamter der Tribus, der die Kriegssteuer einzog und den Soldatensold auszahlte; später ein eigener, durch den Census bestimmter Stand. Der Militär-T. (tribunus militum) war einer der sechs Stabsoffiziere einer Legion. Der Volks-T. (tribunus plebis) war ein Sonderbeamter zum Schutz der Plebs gegen Willkürakte der patriz. Magistrate, seit dem Abschluss des Ständekampfes 287 v. Chr. selbst Magistrat. Jeder der von der Plebs auf ein Jahr gewählten zehn Volks-T. hatte ein Vetorecht gegen Amtshandlungen anderer Magistrate, Volks- und Senatsbeschlüsse. Sie beriefen und leiteten die Versammlungen der Plebejer; später hatten sie auch das Recht, den Senat zusammenzurufen, und Anspruch, in diesen aufgenommen zu werden.